Fachbetrieb für Werbetechnik


AGB

AGB


1. Geltungsbereiche

 

Allen unseren Leistungen (Angeboten, Aufträgen an und von uns, Verträgen, Lieferungen, usw.) liegen unsere nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten ebenso bei weiteren Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht wiederholt werden. Davon oder vom Gesetz abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Abweichende AGB-Bestimmungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Wir brauchen ihnen nicht ausdrücklich zu widersprechen.

 

2. Angebote


2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. An von uns angebotene Preise, die zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer gelten, halten wir uns 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden, wenn wir nichts anderes angeben, sonst innerhalb der im Angebot genannten Frist, Auftrags- bzw. Auslieferungsdaten.

 

2.2 Unsere Preise gelten ab Sitz der Firma e4ebing, Essen. Sie umfassen nicht die Verpackung, Fracht, Versicherung und/oder sonstige Versandkosten.

 

2.3 Unsere Skizzen, Entwürfe, Abbildungen, Farben und sonstige wesentliche Leistungseigenschaften sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich im Auftrag bestätigt werden.

 

2.4 Ändert unser Geschäftspartner nach unserem Angebot den Auftrag, sind wir berechtigt, dadurch verursachte Mehrkosten zu berechnen, auch Kosten, die durch Produktions- oder Maschinenstillstand entstehen.

 

2.5 Aufträgen unserer Kunden, die uns unaufgefordert zugesandt werden, brauchen wir auch nicht bei länger bestehender Geschäftsbeziehung nicht zu widersprechen, wenn wir sie nicht annehmen können oder wollen. Ein Vertrag kommt nach einem Angebot unserer Vertragspartner nur nach ausdrücklichen schriftlichen Annahme zustande. 

 

3. Zahlung


3.1 Rechungen, auch Teilrechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum netto zuzüglich Mehrwertsteuer ohne Abzug oder binnen 14 Tagen mit 2% Skonto vom Rechungsbetrag ohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten auf unser Konto Sparkasse Gelsenkirchen  DE 40420500010138024421 zu zahlen. Bei Schecks entscheidet nicht das Datum des Scheckeingangs, sondern das der Gutschrift des Scheckbetrags auf unserem Konto. Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. Kosten, die durch die Einlösung des Wechsels entstehen, trägt der Aussteller.

 

3.2 Stellen wir außergewöhnlich große Papier- oder Kartonmengen bereit, besondere Materialien oder Vorleistungen, so können wir die hierfür uns entstandenen Kosten als Vorauszahlung verlangen, auch wenn das im Angebot nicht gesondert angegeben ist.

 

3.3 Von uns auf Wunsch unserer Kunden oder Lieferanten angefertigte Skizzen, Entwürfe, Probedrucke uns Muster berechnen wir auch, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.


4. Zahlungsverzug


4.1 Bei Zahlungsverzug können wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnen, es sei denn, unser Kunde weist nach, dass uns kein Schaden oder nur ein wesentlich niedriger Schaden als diese Pauschale entstanden ist. Einen höheren konkreten Verzugsschaden geltend machen, bleibt uns vorbehalten.

 

4.2 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder uns bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse unseres Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorrauszahlungen und sofortige Bezahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn unser Auftraggeber nicht zahlt, obwohl wir ihn durch eine Mahnung in Verzug gesetzt haben.

 

5. Lieferung 


5.1 Von uns genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern wir nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes zusagen. 

 

5.2 Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und wegen Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In solchen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit zu verlängern oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert diese Behinderung länger als 3 Monate, ist unser Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

 

5.3 Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf der Nachfrist kann unser Kunde vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.

 

5.4 Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann unser Vertragspartner nur verlangen, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Auch dann kann Ersatz des Verzugschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden. Jegliche weitere Haftung wird ausgeschlossen.

 

5.5 Uns sind Teillieferungen und Teilleistungen gestattet. 

 

5.6 Unsere Lieferungen dürfen bis zu 10% von der bestellten Menge abweichen. Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% berechtigt nicht zu Beanstandung. Innerhalb dieser Toleranz berechnen wir die tatsächlich gelieferte Menge auf der Grundlage des vereinbarten Einzelpreises.

 

6. Versand   


6.1 Unsere Ware versenden wir ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Ohne dessen besondere Anweisung schließen wir keine Transportversicherung ab.

 

6.2 Für auf dem Transportweg entstandene Verzögerung haften wir nicht.

 

7. Waren und Eigentumsvorbehalt


7.1 Uns von unseren Auftraggebern angelieferten Vorlagen, Manuskripte, Rohmaterialien, Bilder, Zeichnungen usw. behandeln wir mit Sorgfalt eines ordentlichen Hanwerkers, ohne diese Gegenständen zu versichern. Eine etwa gewünschte Versicherung gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl usw. muss der Auftraggeber auf seine Kosten abschließen.

 

7.2 Unser Auftraggeber haftet dafür, dass die uns zur Verfügung gestellten Unterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Er stellt uns von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.

 

7.3 An den uns zur Verfügung gestellten Unterlagen des Auftraggebers steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

 

7.4 Von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderung gegen unsere Auftraggeber unser Eigentum. Wird die gelieferte Ware oder Leistung vor vollständiger Bezahlung weiterveräußert, so tritt unser Auftraggeber schon mit der Auftragserteilung an uns seine Kaufpreis- oder Werklohnforderung an seinen Kunden an uns ab; diese Abtretung nehmen wir mit der Annahme des Auftrags an.

 

7.5 Die von uns für den Auftrag, selbst erstellten Daten oder Zwischenprodukte usw. bleiben unser Eigentum. Sie werden nicht Eigentum unseres Geschäftspartners. 

 

7.6 Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltesware, insbesondere bei Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher, muss unser Kunde auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt der Firma e4ebing, Essen hinweisen und uns unverzüglich von der Pfändung bzw. Zugriff informieren. Unterlässt er dies und entstehen dadurch Kosten und Schäden, trägt sie unser Vertragspartner. 

 

7.7 Verhält sich unser Kunde vertragswidrig, können wir - auch bei Zahlungsverzug – die Vorbehaltsware auf Kosten unseres Vertragspartners zurücknehmen. Weder die Rücknahme noch die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist, soweit das Abzahlungsgesetz nicht angewandt wird, kein Rücktritt vom Vertrag.

 

8. Urheberrecht 


8.1 Wir behalten die Urheberrechte aller unser künstlerischen, konzeptionellen und/oder graphischen Leistungen. Unser Kunde erwirbt die Verwertungsrechte nur im Rahmen der getroffenen Vereinbarung. Originale bleiben immer unser Eigentum.

 

8.2 Unser Auftraggeber haftet allein, wenn durch die vertragsgerechte Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere deren Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritten wegen solcher Rechtsverletzungen frei.

 

8.3 Verletzt unser Vertragspartner unser Urheberrecht, so hat er für jeden Fall der Zuwiderhandlung, für den er sich nicht auf den Fortsetzungszusammenhang berufen kann, eine angemessene Entschädigung zu leisten. Sie beträgt mindestens die Höhe des üblichen Preises des Vertragsgegenstandes. Einen weitergehenden konkreten Schadenersatz geltend zu machen, behalten wir uns vor.

 

9. Mangelrügen 


9.1 Lieferungen an uns brauchen wir nicht unverzüglich zu untersuchen, bzw. zu rügen. §§ 377, 387 HGB werden ausgeschlossen.

 

9.2 Unsere Kunden müssen unsere ihnen zur Korrektur übersandten Layouts und Entwürfe sorgfältig prüfen.  Farbweichungen vom Layout zum Original sind normal und hinzunehmen.  Die Gefahr von Fehlern geht mit der Freigabe bzw. der Druckfreigabe auf den Auftraggeber über.

 

9.3 Unsere Kunden müssen innerhalb 1 Woche ab Lieferdatum etwa bestehende Mängel – auch Mengenabweichungen – unter genauer Bezeichnung des Mangels schriftlich uns anzeigen. Unterlassen sie dies, gilt die Ware oder Leistung als genehmigt.

 

9.4 Die Gewähr für berechtigte Beanstandungen besteht nach unserer Wahl in Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Preisminderung. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nur dazu, diesen Teil der Lieferung, nicht jedoch die gesamte Lieferung zu beanstanden. Der Anspruch auf Wandlung besteht nur, wenn zweimalige Nachbesserungsversuche fehlschlagen, die Ersatzlieferung wieder mangelhaft ist oder Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich sind oder von uns unzumutbar verzögert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

9.5 Geringe Farbabweichungen und/oder geringe Abweichungen der Materialbeschaffenheit gegenüber Mustern, Proben, Andrucken und innerhalb einer Druckauflage sind keine Fehler.

 

9.6 Die Rügen versteckter Mängel, die trotz unverzüglicher Untersuchung unsere Kunden nicht finden konnten, können nur binnen 3 Monaten ab Lieferdatum schriftlich gerügt werden. Danach ist die Gewährleistung auch für solche Mängel ausgeschlossen.

 

10. Form, Wirksamkeit


10.1 Mündliche, auch telefonische Nebenabreden oder Zusatzvereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

 

10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder - z.B. durch Änderung der Rechtssprechung oder des Gesetzes – unwirksam werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand ist Essen.




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